Geschäftsleiterhaftung

Umfassende Beratung und Abwehr von Haftungsansprüchen

Geschäftsleiter – also Geschäftsführer und Vorstände – tragen immer eine besondere Verantwortung und sind erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt. Kommt das Unternehmen in die Krise, erweitert sich der Pflichtenkreis des Geschäftsleiters, wodurch sich die persönlichen Haftungsrisiken weiter verschärfen. Zwar kann eine 
D & O – Versicherung hier einen Schutz bieten. Im Haftungsfall kann aber auch die Auseinandersetzung mit der Versicherung komplex werden.

Sollte bereits ein Haftungsfall eingetreten sein, beraten wir Sie auch mit Blick auf ihre D & O – Versicherung, um dort die beste Deckung für Sie zu erreichen.

Wir beraten Geschäftsleiter in der Krise umfassend.

 

Was sich geändert hat – StaRUG

So treffen die Geschäftsleiter seit der Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) erweiterte Überwachungs- und Berichtspflichten. Mit der gesetzlichen Neuregelung der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung soll sichergestellt werden, dass das Management frühzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Wir beraten Sie auch in der Krise, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Unsere Anwälte verfügen über ein profundes Know-how und langjährige Expertise im Bereich der Geschäftsleiterhaftung. Oftmals lassen sich Konflikte dabei auch ohne Rechtsstreit lösen. Mit Frau Prof. Dr. Anette Neußner als Wirtschaftsmediatorin und Business-Coach können wir außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren kompetent begleiten.

 

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