So treffen die Geschäftsleiter seit der Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) erweiterte Überwachungs- und Berichtspflichten. Mit der gesetzlichen Neuregelung der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung soll sichergestellt werden, dass das Management frühzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Wir beraten Sie auch in der Krise, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Sollte bereits ein Haftungsfall eingetreten sein, beraten wir Sie auch mit Blick auf ihre D & O – Versicherung, um dort die beste Deckung für Sie zu erreichen.
Unsere Anwälte verfügen über ein profundes Know-how und langjährige Expertise im Bereich der Geschäftsleiterhaftung. Oftmals lassen sich Konflikte dabei auch ohne Rechtsstreit lösen. Mit Frau Prof. Dr. Anette Neußner als Wirtschaftsmediatorin und Business-Coach können wir außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren kompetent begleiten.