Geschäftsleiter – also Geschäftsführer und Vorstände – tragen immer eine besondere Verantwortung und sind erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt. Kommt das Unternehmen in die Krise, erweitert sich der Pflichtenkreis des Geschäftsleiters, wodurch sich die persönlichen Haftungsrisiken weiter verschärfen. Zwar kann eine
D & O – Versicherung hier einen Schutz bieten. Im Haftungsfall kann aber auch die Auseinandersetzung mit der Versicherung komplex werden.
Sollte bereits ein Haftungsfall eingetreten sein, beraten wir Sie auch mit Blick auf ihre D & O – Versicherung, um dort die beste Deckung für Sie zu erreichen.
Wir beraten Geschäftsleiter in der Krise umfassend.