Was tun bei einer Insolvenz?
Juristische Kompetenz und wirtschaftliches Fachwissen aus einer Hand
Viele Unternehmer und Geschäftsführer sehen in einer Insolvenz nach wie vor nur den Verlust ihrer Existenz oder ihrer Reputation und nicht die Chance, die eine geregelte Insolvenz heute bietet. Deshalb beschäftigen sich viele gar nicht erst mit diesem Thema. Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2012 ermöglicht das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) Schutzschirmverfahren, die ein angeschlagenes Unternehmen möglichst retten, nicht zerschlagen sollen.
Die Vorteile sind vielfältig. So kann ein Unternehmer sich zum Beispiel von einengenden Verträgen befreien, was außerhalb einer Insolvenz nicht möglich wäre, oder einen erleichterten Personalabbau vornehmen. Alle Verbindlichkeiten, die aus dem laufenden Geschäftsbetrieb nicht erwirtschaftet werden, können über einen Insolvenzplan mit einer Quotenzahlung reguliert werden. Das Insolvenzverfahren kann dabei in Eigenverwaltung gesteuert werden.
Jedem Insolvenzverfahren widmen wir unabhängig von Größe und Umfang unsere volle Aufmerksamkeit. Wir stellen je nach Anforderung individuelle Kompetenzteams zusammen, die jederzeit auf unser Netzwerk aus Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern, Steuerexperten, Wirtschaftsprüfern, Interimsmanagern und M&A-Beratern zugreifen können. So haben alle unsere Anwälte regelmäßig zahlreiche Unternehmen durch leistungswirtschaftliche Sanierung und längerfristige Betriebsfortführung mit anschließendem Unternehmensverkauf oder über einen Insolvenzplan aus zum Teil auswegloser Situation herausgeführt.
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens erfordert nicht nur die nötige Software, sondern auch spezielles Know-how, um z.B. die Insolvenztabelle oder die Insolvenzbuchhaltung zu führen. Gleiches gilt für das Debitorenmanagement sowie zahlreiche andere Bereiche bei der Durchführung von Insolvenzverfahren. Dieses gesamte Spektrum decken wir professionell ab. Alle unsere Mitarbeiter sind langjährig mit den Abläufen und Besonderheiten eines Insolvenzverfahrens vertraut. So können wir auch bei einer Eigenverwaltung oder in einem Schutzschirmverfahren die Führung der Insolvenzbuchhaltung anbieten und alle Standards erfüllen, die ein Insolvenzgericht in einem Verfahren erwartet. Zu unserem Tagesgeschäft gehört die rasche und präzise Organisation einer Insolvenzgeldvorfinanzierung ebenso wie die Organisation von großen Gläubigerversammlungen und die professionelle Durchführung von Abstimmungen. Diese speziellen Tools können wir auch bei der Simulation von Insolvenzplanabstimmungen nutzen, um schon im Planungsstadium die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Frau Klinger-Plewka
Leiterin Zentrale Services Insolvenzverwaltung