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Restrukturierung und Sanierung

als Chance

Fundierte und langjährige Expertise in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz macht BREITENBÜCHER Rechtsanwälte zu gefragten Experten in der Krise. Alle Anwälte beraten Unternehmen und unterstützen Betroffene auch menschlich kompetent in dieser schwierigen Phase. Dr. Breitenbücher und Prof. Neußner werden regelmäßig in den Medien zitiert und als Experten für Restrukturierung angefragt. Hauptziel der Kanzlei ist es, Unternehmen zu sanieren und nicht zu zerschlagen. Seit Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 können Unternehmen vermehrt auch in der Eigenverwaltung, also einem Insolvenzverfahren in Eigenregie, oder in einem Schutzschirmverfahren saniert werden.

Die Kanzlei BREITENBÜCHER deckt alle Restrukturierungsinstrumente ab. Von der Restrukturierungsberatung über ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG, bis hin zur Sanierung in der Insolvenz, Eigenverwaltung mit und ohne Schutzschirm und Insolvenzverwaltung.

Ein wesentlicher Faktor!

Das rechtzeitige Erkennen einer Schieflage 

Seit dem 1. Januar 2020 ist das  präventive Restrukturierungsverfahren in Kraft. Dieses bietet Unternehmen in der Krise viele Chancen, die es bisher in der Form nicht gab. 

Das Verfahren, das zur Entschuldung von Unternehmen in der Krise führen soll, ermöglicht die Erstellung eines Restrukturierungsplans. Dieser soll eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung auf Grundlage bestehender Mehrheiten gegen den Willen einzelner ablehnender Beteiligter, sogenannter Akkordstörer, ermöglichen. 

Während das Insolvenzverfahren dem Interesse der Gläubigergesamtheit dient, wird das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren der Vermeidung der Insolvenz durchgeführt. 

Dr. Breitenbücher und Prof. Dr. Anette Neußner veröffentlichen auch regelmäßig zum neuen Restrukturierungsverfahren.

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