Seit dem 1. Januar 2020 ist das präventive Restrukturierungsverfahren in Kraft. Dieses bietet Unternehmen in der Krise viele Chancen, die es bisher in der Form nicht gab.
Das Verfahren, das zur Entschuldung von Unternehmen in der Krise führen soll, ermöglicht die Erstellung eines Restrukturierungsplans. Dieser soll eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung auf Grundlage bestehender Mehrheiten gegen den Willen einzelner ablehnender Beteiligter, sogenannter Akkordstörer, ermöglichen.
Während das Insolvenzverfahren dem Interesse der Gläubigergesamtheit dient, wird das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren der Vermeidung der Insolvenz durchgeführt.
Dr. Breitenbücher und Prof. Dr. Anette Neußner veröffentlichen auch regelmäßig zum neuen Restrukturierungsverfahren.